Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Im Reisepass wird nicht die volle Anschrift angegeben, lediglich der Wohnort. Nach einem Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde muss der Wohnort daher in Ihrem Reisepass aktualisiert werden. Es empfiehlt sich, den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Stadt/Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.
Die Aktualisierung Ihres Reisepasses kann nur persönlich oder durch einen Dritten (mit einer Vollmacht) erfolgen.
Sie müssen den Reisepass unverzüglich zur Änderung vorlegen.
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0
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