Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Für Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder eher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07". Die Verwendung dieses Kennzeichens durch den Halter ist allerdings eingeschränkt auf folgende Fälle:
Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes" dienen, sowie der An- und Abfahrten dazu,
Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,
Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.
Für die Zuteilung genügt in der Regel ein formloser Antrag. Diesen können Sie schriftlich übermitteln oder persönlich bei der Zulassungsbehörde abgeben. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Die Versicherungsbestätigung der KfZ-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Oft können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Das rote Kennzeichen können Sie nach/während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die oft bei den Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten der Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Kennzeichenschilder sind von der Zulassungsbehörde abzustempeln.Die Zulassungsbehörde stellt einen Fahrzeugschein aus, auf welchem alle Fahrzeuge mit der Berechtigung zur Inbetriebnahme gemäß § 17 FZV aufgeführt werden. Ein Fahrtenbuch gemäß § 16 Absatz 2 Satz 6 FZV ist zu führen. Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0
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