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Kraftfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges. Die Zulassung muss immer auf den aktuellen Halter und dessen aktuelle Adresse ausgestellt sein. Sie ist ausschließlich auf den Hauptwohnsitz möglich. Bei einem Umzug oder dem Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges muss der Antrag auf Zulassung / Umschreibung / Aktualisierung der Daten bei der Zulassungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes (bei juristischen Personen -Firmensitz) unverzüglich erfolgen.
Die Änderung ist in der Zulassungsbescheinigung (ZB) II einzutragen und es ist eine neue ZB I auszustellen.
Ab dem 01.01.2015 besteht keine generelle Verpflichtung des Halters mehr, sich bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk neue Kennzeichen zuteilen zu lassen (Verzicht auf Umkennzeichnung). Die Zulassungsbescheinigung I muss allerdings auf jeden Fall berichtigt werden. Diese Berichtigung nimmt die für den neuen Wohnsitz des Fahrzeughalters zuständige Zulassungsstelle vor.
Der Antrag auf Ummeldung ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen, je nach Angebot auch als Download herunterladen, und es zu Hause ausfüllen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Ummeldung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als online-Dienst über das Internet erfolgen.
Bei Vorlage aller Unterlagen, sofort.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Die Zahlung kann bar oder auch per EC-Karte erfolgen.Es dürfen keine rückständigen Kfz-Steuern und Gebühren aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen, ansonsten erfolgt die Zulassung des Fahrzeuges erst nach Zahlung des ausstehenden Betrages.
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0
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