Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.
Gelber und Blauer EU-Parkausweis: Kann in der Regel gleich mitgenommen werden.
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 0.10
06898 / 13-2320
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