Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst:
Gaststätten - Anzeige vorübergehenderGaststättenbetrieb (§ 3 Abs. 4 SGastG)