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Altersjubiläen

Die Stadt Völklingen gratuliert alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 80. Lebensjahr. Hiervon ausgenommen sind Personen mit Auskunftssperre oder Übermittlungssperre nach § 35 Abs. 2 des Meldegesetzes.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst:

Büro der Oberbürgermeisterin

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 1.25
06898 / 13-2219
 E-Mail

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