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Reisepass: für Kinder beantragen

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür gibt es bei deutschen Kindern einen Kinderreisepass (bis 12 Jahren) oder einen Reisepass. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Dieser enthält kein elektronisches Speichermedium (keine Fingerabdrücke), jedoch immer ein digitales Lichtbild. Der Kinderreisepass ist seit dem 1. Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

Der Verlust des Kinderpasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Verfahrensablauf

Um für Ihr Kind einen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss von den Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Grundsätzlich ist die Vorsprache beider Elternteile erforderlich. Im Ausnahmefall kann ein Elternteil mit Vollmacht des anderen den Antrag stellen. Das persönliche Escheinen des Kindes ist unabhängig vom Alter erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Kinderausweis,
  • Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes,
  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten,
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten,
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Format 45 x 35 mm

Gebühr/Tarife

13,00 Euro; Verlängerung: 6,00 Euro

Sonstiges

Zahlungart: bar oder per EC-Karte.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0
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