Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nach der Einführung der gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen können damit auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren.
Die Online-Anträge können ab dem 8. Mai über das Web-Portal des Saarlandes gestellt werden.
Auf der Plattform Brennstoffhilfe kann kalkulieren werden, wie hoch die entsprechende Brennstoffhilfe ausfallen würde. Anschließend können Verbraucher einen Antrag stellen.